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BayObLG, 20.01.1972 - RReg. 5 St 139/71 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- BayObLGSt 1972, 7
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 14.04.1994 - 1St RR 49/94
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum
Dies führt auch zur Aufhebung des Ausspruchs über die Versagung einer Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aus der Staatskasse - hier: den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis -, ohne daß es einer gesonderten Anfechtung dieser Entscheidung bedurft hätte, da diese nicht bestehen bleiben kann, wenn die ihre Grundlage bildende Hauptentscheidung ganz oder teilweise aufgehoben wird (BayObLGSt 1972, 116/117;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 8 StrEG Rn. 16 m.w.Nachw.; vgl. auch BayObLGSt 1972, 7/11). - BayObLG, 11.04.1973 - RReg. 5 St 51/73
Konkretisierung des Rechtmittel als sofortige Beschwerde nach Ablauf der …
"Der Senat hält daran fest, daß, wer ein Urteil rechtzeitig angefochten hat, ohne Angaben über den Umfang der Anfechtung zu machen, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist auch nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist noch wirksam erklären kann, daß sein Rechtsmittel (zugleich) als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung zu behandeln sein soll (gegen BGH NJW 1973, 336, 337; Bestätigung von BayObLGSt 1972, 7, 12 f.).«.